Ortsfeste Anlagen im Betrieb
Wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100: Verteilungen, Leitungen, Schutzmaßnahmen. Richtwert ist eine Prüfung alle vier Jahre, maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung.
Leistungsumfang
Wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100: Verteilungen, Leitungen, Schutzmaßnahmen. Richtwert ist eine Prüfung alle vier Jahre, maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung.
Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 – vom Verlängerungskabel bis zur Werkstattmaschine. Die Frist richtet sich nach dem Einsatz: auf der Baustelle kürzer als im Büro.
Jede neue oder geänderte Anlage wird vor der Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600 geprüft – auch wenn ein anderer Betrieb sie errichtet hat und das Protokoll fehlt.
Für Privathaushalte gibt es keine gesetzliche Frist. Sinnvoll ist eine Prüfung beim Kauf einer Bestandsimmobilie, vor einer Vermietung und bei Anlagen, die seit Jahrzehnten niemand angesehen hat.
Wir trennen, was sofort behoben werden muss, von dem, was Zeit hat – und sagen offen, wenn ein Befund nur ein Schönheitsfehler ist.
Messwerte und Ergebnis werden dokumentiert. Das Protokoll ist Ihr Nachweis gegenüber Versicherung, Berufsgenossenschaft und Mietern.
Abb. 1Prüfpflichten im Überblick
Welche Prüfung wann ansteht, hängt vom Anlass und von der Art der Anlage ab. Die wichtigsten Fälle im Überblick:
| Anlass | Grundlage | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Neuerrichtung, Erweiterung, Änderung | DIN VDE 0100-600 | vor der Inbetriebnahme |
| Ortsfeste Anlagen im Betrieb | DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100 | wiederkehrend, Richtwert vier Jahre |
| Ortsveränderliche Geräte im Betrieb | DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0701-0702 | wiederkehrend, Frist nach Gefährdungsbeurteilung |
| Geräte nach einer Instandsetzung | DIN VDE 0701-0702 | vor der erneuten Nutzung |
| Rauchwarnmelder | DIN 14676 | jährlich |
Häufige Fragen

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